Vereins- und ähnliche Feste sind fester Bestandteil des öffentlichen Lebens. Zum Gelingen eines Festes gehört auch der sichere Umgang mit Lebensmitteln.
Hygienefehler können sehr schnell zu schwerwiegenden Erkrankungen, die besonders bei Kleinkindern und älteren Menschen lebensbedrohlich werden können, führen.
Mit den folgenden Unterlagen erhalten Sie hilfreiche Hinweise, um sich in diesem sensiblen Bereich richtig zu verhalten, damit Vereinsveranstaltungen ungetrübt genossen werden können.
Jeder, der Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt, haftet zivil- u. strafrechtlich dafür, dass dies einwandfrei erfolgt. Bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln gilt es Folgendes zu beachten:
- Zusatzstoffe müssen gekennzeichnet werden (siehe Merkblatt)
- Allergenkennzeichnung sind in einer Kuchenbar, wenn die Kuchen ehrenamtlich hergestellt werden keine Pflicht aber zu empfehlen (siehe Vereinsbrief)
- Wenn die Lebensmittel von einem Gewerblichen Betrieb kommen, müssen die Allergene gekennzeichnet werden.
Wir empfehlen ein Etikett für Kuchen.
Somit können die ehrenamtlichen Helfer/innen die zutreffenden Zutaten ankreuzen.
z.B.:
Zusatzstoffe | X | Allergene | X |
Mit Farbstoffen |
Gluten: |
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Mit Konservierungsstoffen | Eier | ||
Mit Süßungsmitteln | Erdnüsse | ||
Mit Süßungsmittel Aspartam (E951, E962) (Enthält eine Phenylalaninquelle) |
Soja | ||
Mit Geschmacksverstärker | Milch | ||
Mit Antioxidationsmittel |
Schalenfrüchte: |
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Sesamsamen |
Hilfreiche Unterlagen, die die Abteilung Lebensmittelüberwachung des Landkreises Donau-Ries den Vereinen zur Verfügung stellt: